12kampf 2012

132 Tag(e) bis
zur Hauptveranstaltung 2013

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2012‎ > ‎

·Allgemeine Bestimmungen

§1 Die Grundidee

Abgeleitet vom klassischen olympischen Mehrkampf, besteht die Grundidee darin, sich in verschiedenen Disziplinen zu messen und aus den Einzelwertungen eine Gesamtwertung zu erstellen. Gesunder sportlicher Ehrgeiz ist erlaubt und ausdrücklich erwünscht, jedoch soll gemäß dem Motto „Dabei sein ist alles“ der Spaß und die Freude am gemeinsamen Spiel im Vordergrund stehen. Werte wie Fairness und Sportlichkeit stehen an erster Stelle.

§2 Die Disziplinen

Folgende Disziplinen werden durchgeführt: Darten, Nageln, Tischfussball, Billard, Kegeln, Uno, Steirisches Klavier, Würfelpoker, Mensch-Ärgere-Dich-Nicht, Dosenwerfen, Boccia und Kirschkernweitspucken.

Zusätzlich werden im Rahmen von Side-Events weitere Disziplinen durchgeführt, welche jedoch nicht zur Wertung zählen.

§3 Das Organisationskomitee (OK)

Organisiert werden die Mehrkämpfe vom Organisationskomitee (OK), bestehend aus Dani, Alex,  Robert, Reini und Gernot. Sämtliche Entscheidungen des Organisationskomitees sind bindend.

§4 Teilnahme an Vierkampf, Achtkampf und Zwölfkampf

Die Anmeldung erfolgt über das Ausfüllen des Online-Anmeldeformulars und der Akzeptierung der Allgemeinen Bestimmungen. Wahlweise kann allen zwölf Disziplinen (Zwölfkampfwertung) und/oder an acht beliebigen Disziplinen (Achtkampfwertung) und/oder an vier beliebigen Disziplinen (Vierkampfwertung) teilgenommen werden. Jede teilnehmende Person verpflichtet sich, die von ihr ausgewählten Disziplinen zu absolvieren. Bei Teilnahme an mehreren Wertungen (z.B. Vierkampf und Achtkampf) braucht jede Disziplin dennoch nur einmal absolviert zu werden.

§5 Betreuer

Jeder Mehrkampfteilnehmer erhält einen persönlichen Betreuer zugeteilt, den er bei wettkampfrelevanten Wünschen, Fragen oder sonstigen Angelegenheiten kontaktieren kann. Der Wunsch, z.B. spätnächtens Pizza und Bier zugestellt zu bekommen, hat keine Wettkampfrelevanz.

§6 Teilnehmernummern

Jeder Teilnehmer erhält eine ihm persönlich zugewiesene Teilnehmernummer.

§7 Termine und Deadlines

Jeder Teilnehmer ist in Eigenverantwortung dazu verpflichtet, die von ihm ausgewählten Disziplinen unter Aufsicht mindestens eines Mitglieds des OKs zu absolvieren

§8 Durchführungsorte

Alle zwölf Disziplinen werden heuer an einem Wochenende (29.9.2012-30.9.2012) im Moasterhaus am Salzstiegl und im/beim Hirscheggerhof in Hirschegg durchgeführt. Es wird empfohlen, dort zu übernachten. Details zu den Räumlichkeiten und den Übernachtungskosten werden gesondert bekanntgegeben.

§9 Kosten

Das Nenngeld für die Teilnahme an Vier-, Acht- oder Zwölfkampf beträgt einheitlich 10€. Dies dient selbstverständlich nicht zur Bereicherung der OK-Mitglieder („was war unsere Leistung?“), sondern zur einfacheren Handhabung der Begleichung der Kosten für Spielmaterial, Spielzeiten, vom OK zur Verfügung gestellte Getränke, Startpakete und Ehrenpreise. Sollte Geld überbleiben, verbleibt dieses in der Zwölfkampfkasse, um z.B. Material für zukünftige Side-Events käuflich erwerben zu können.

Kosten für die Übernachtung, zusätzliche Aktivitäten und im Moasterhaus oder Hirscheggerhof oder anderswo konsumierten Speisen und Getränken sind von den Teilnehmern selbst zu bezahlen.

§10 Nichtteilnahme

Bei Nichtteilnahme an jeder genannten Disziplin wird der betreffende Teilnehmer mit einem Endergebnis gewertet, das dem letzten Platz (0 Punkte) entspricht. Bei Disziplinen mit Direktbegegnungen wird dem jeweils zugelosten Partner der Sieg zugesprochen.

§11 Regeln Einzeldisziplinen

Die Regeln der Einzeldisziplinen werden gesondert bekanntgegeben. Kurzfristige Änderungen werden nach Möglichkeit vermieden, sind aber nicht ausgeschlossen.

§12 Bewertungssystem

Die Vier, -Acht- und Zwölfkämpfer werden wieder getrennt bewertet, obwohl Vier-, Acht- und Zwölfkämpfer gemeinsam spielen.

Der beste Zwölfkämpfer, der beste Achtkämpfer und der beste Vierkämpfer einer jeden Einzeldisziplin erhalten jeweils 100 Punkte, der jeweiligen Schlechtesten jeweils 0 Punkte. Die Punkte der dazwischen platzierten Teilnehmer ergeben sich aus linearer Interpolation (z.B.: Disziplin A mit 3 Teilnehmern: Platz 1 – 100 Punkte, Platz 2 – 50 Punkte, Platz 3 – 0 Punkte, Disziplin B mit 5 Teilnehmern: Platz 1 – 100 Punkte, dann 75, 50, 25 und 0 Punkte). Die Gesamtpunktezahl eines jeden Teilnehmers für Vier-, Acht- und Zwölfkampf ergibt sich durch Addition der Einzelpunkte. Dieses Vorgehen ist durch die unterschiedliche Anzahl an Teilnehmern je Disziplin notwendig.

Nach Absolvierung aller Bewerbe entscheidet bei Gleichstand die höhere Anzahl an ersten Plätzen, dann die höhere Anzahl an zweiten Plätzen, usw. Bringt diese Methode keine Entscheidung, entscheidet ein vom OK ausgewähltes Entscheidungsspiel über die endgültige Platzierung.

§13 Betrug, Schummeln, Unfairness, Gewalttätigkeit, Unsportlichkeit

Bei Verstoß gegen das Prinzip Fairness, sei es durch Schummeln, Betrug, körperliche Gewalt gegen Mitspieler, andere Teilnehmer, OK, Ehrengästen wie z.B. eingeladene Bürgermeister, zufällig anwesende oder sonstige Personen, körperliche Gewalt gegen Sportmaterial, Bewertungsformulare oder sonstige Sachen, sowie bei gröbster Beschimpfung von Mitspielern, anderen Teilnehmern, OK, zufällig anwesenden oder sonstigen Personen, sowie sonstigen Unsportlichkeiten, wird die betroffene Person je nach Schwere des Vergehens vom OK verwarnt, aus der jeweiligen Disziplin, der jeweiligen Wertung oder aus dem Gesamtbewerb ausgeschlossen. Beschwerde über die erfolgte Sanktion kann bei der Beschwerdekommission (siehe §15) eingelegt werden.

§13a Verspeisen von Bewertungsformularen

Aus gegebenem Anlass wird dringend darauf hingewiesen, dass das versuchte bzw. das tatsächliche Verspeisen von Bewertungsformularen ebenfalls als grobe Unsportlichkeit ausgelegt wird und gemäß Punkt 13 geahndet wird.

§14 Unstimmigkeiten

Bei Unklarheiten, Unstimmigkeiten, Streitereien sowie sonstigen Konfliktpunkten entscheidet das OK über das weitere Vorgehen. Auch hier kann gegen die erfolgte Entscheidung Beschwerde bei der Beschwerdekommission eingelegt werden.

§15 Beschwerdekommission

Die Beschwerdekommission entscheidet über eingelangte Beschwerden und setzt sich aus den Personen Dani, Robert und Alex zusammen. Die Entscheidungen der Beschwerdekommission sind endgültig.

§16 Zusätzliche Bestimmungen

Die allgemeinen Bestimmungen §§1 bis 18 können bei Bedarf vom OK verändert bzw. ergänzt werden.

§17 Leistungsfördernde Substanzen und Doping

Es wird keine Dopingkontrollen geben. Die Einnahme von legalen leistungsfördernden Substanzen wie alkoholhaltigen Getränken, Nikotin oder fettem Fleisch ist ausdrücklich erwünscht.

§18 Anerkennung der allgemeinen Bestimmungen

Für die Teilnahme an den Mehrkämpfen müssen die allgemeinen Bestimmungen bei der Anmeldung akzeptiert werden.

 

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